3G (Geimpft, Genesen oder Getestet)
Was bedeutet die 3G-Regelung?
Bei 3G ist der Zugang zur eigenen aktiven sportlichen Betätigung (in Outdoor- und Indoor-Sportstätten sowie Fitnessstudios, Tanzschulen, Reha-Sport, etc.) für folgende Personen möglich:
• Personen, die geimpft sind,
• Personen, die als genesen gelten,
• Personen, die getestet sind,
• Kinder bis zum sechsten Geburtstag
• Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen
• noch nicht eingeschulte Kinder
Welche Testnachweise sind für den Zugang zulässig?
Der Testnachweis von ungeimpften/nicht genesenen Personen sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, kann wie folgt erfolgen:
• PCR-Test, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde
• PoC-Antigentest („Schnelltest“), der vor höchsten 24 Stunden durchgeführt wurde
• „Selbsttest“ vor Ort unter Aufsicht (z.B. Vereinsvertretung), der vor höchstens 24 Stunden
durchgeführt wurde.
Beim Zutritt zur Halle und in den Umkleidekabinen gilt FFP2 Maskenpflicht (Kinder zwischen dem sechsten und 16. Geburtstag müssen „nur“ eine medizinische Gesichtsmaske tragen).
Bitte zur Kontrolle die Nachweise mitbringen! Danke
Fragen beantwortet euch gerne euer Abteilungsleiter Andreas Babel unter der Tel. 0179/2296988. Am schnellsten geht’s per WhatsApp!
Euer Starfighters Team